Monats Archiv: Februar 2014

Coxarthrose und die Hüftgelenkstotalprothese

Der häufigste Grund für die Implantation einer Hüfttotalprothese ist die fortgeschrittene Hüftgelenksarthrose (Coxarthrose), bei der die nicht operativen und gelenkerhaltenden Therapieversuche zu keiner Beschwerdeverbesserung mehr führen. Hüfttotalprothesen kommen aber auch bei z.B. Absterben des Hüftkopfes durch Minderdurchblutung (Hüftkopfnekrose) oder Schenkelhalsbrüchen mit schlechter Prognose zur Anwendung. Quelle dieser Information.

Stadieneinteilung Coxarthrose

  1. Grad 0: Die gesunde Knorpel-Oberfläche ist glatt und elastisch
  2. Grad 1: angeraute Knorpeloberfläche, teilweise auch schon weich durch den Verlust an hyalinem Knorpelgewebe
  3. Grad 2:  Die Beschädigung des Knorpels ist sichtbar, aber der Knorpelüberzug ist noch intakt
  4. Grad 3: Die Knorpelschäden (Ulcus) betrifft bereits 50–100% der Dicke der Knorpelschicht
  5. Grad 4: ”Knorpelglatze”, d.h. der Knochen unter dem Knorpel ist sichtbar geworden, die Knochen reiben direkt aneinander, die Hüfte versteift nun vollständig und wird schmerzhaft

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